Wir vermarkten Werbezeit. Radiowerbung für Baden-Württemberg. Alles aus einer Hand.

Wir leben Radio!

Alles aus einer Hand - mit der Radio-Kombi Baden-Württemberg "OnAir" mehr erreichen.

Auftragsabwicklung

Auftragsannahme
Regionale Werbefunkaufträge sind Werbefunkaufträge, die sich nur auf die Ausstrahlung von Werbespots innerhalb des Sendegebiets (vgl. Ziff. 2 der Preisliste) beziehen. Regionale Werbefunkaufträge und Sendeunterlagen müssen spätestens 7 Arbeitstage vor dem ersten Ausstrahlungstermin eingegangen sein. Abweichungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Werbefunkaufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch RK verbindlich. Nebenabreden und Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform.

Sendeunterlagen
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung der Tonträger und Texte.

Es werden benötigt:
- Spots (mp3) per E-Mail: audio@radiokombi-bawue.de
- Einschaltplan
- Angaben über Spotlängen, den Kunden, das Produkt sowie die GEMA- und/oder
  GVL-Angaben.

Von den Texten muss eine schriftliche Kopie mitgeliefert werden. Fehlen die GEMA- und/oder GVL-Angaben, geht RK davon aus, dass der Werbespot keine GEMA- und/oder GVL-pflichtige(n) Musik/Texte enthält. Nachträgliche Änderungen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RK.

Einschaltpläne werden erbeten an:
RK Radio-Kombiwerbung
Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
per FAX: 0711/7205-3811 oder
per Mail: dispo[at]radiokombi-bawue.de

Abrechnung
Die Preisberechnung erfolgt auf der Basis der tatsächlich ausgestrahlten, mindestens aber auf der Basis der gebuchten Ausstrahlungslänge. Die Mindestberechnungslänge beträgt grundsätzlich 10 Sekunden, bei Tandem- und Tridemspots beträgt die Mindestberechnungs-
länge für den Gesamtspot 20 Sekunden.

Zahlungsbedingungen
Die Werbespots werden jeweils am Ende eines Monats für den gesamten Monat in Rechnung gestellt. Die Zahlung muss bis zum 15. des Folgemonats erbracht sein. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2% des Rechnungsbetrages gewährt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. RK kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung der Werbefunkaufträge verweigern. Werden RK nach Vertragsschluss Umstände erkennbar, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers erheblich mindern oder ergeben sich begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, so ist RK berechtigt, die Ausführungen des laufenden Auftrags zu verweigern oder sie nur nach vorheriger Zahlung oder Sicherheitsleistung durchzuführen. Zahlt der Auftraggeber nicht oder bringt er keine Sicherheit binnen einer von RK gesetzten angemessenen Frist, so ist RK zum Rücktritt vom Werbefunkauftrag berechtigt. RK behält sich vor, den für RK hierdurch entstehenden Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Agenturprovisionen
Werbeagenturen oder Werbungsmittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine Agenturvergütung in Höhe von 15% auf die Nettorechnungsbeträge.